top of page
ERBEN UND VERERBEN

Sobald man von der im Gesetz festgelegten Erbfolge abweichen will, empfiehlt es sich, die starren Regeln des gesetzlichen Erbrechts für die Vermögensnachfolge außer Kraft zu setzen und den eigenen Erbfall zu regeln. Dies empfiehlt sich, sobald mehr als nur ein gesetzlicher Erbe in Frage kommt oder man auf die Weitergabe des eigenen Vermögens aus sozialen, wirtschaftlichen oder auch nur steuerlichen Gründen Einfluss nehmen will.  Ein fachmännisch errichtetes Testament ist eine Investition in den Rechtsfrieden Ihrer Familie und macht sich sehr häufig von selbst bezahlt. Es kostet nur einen Bruchteil der Prozesskosten bei Auftreten eines Streitfalls.

nicole_imagefotos_14.02.2017_043.jpg

Zögern Sie nicht, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. 

Meine Beratungsleistung vor dem Erbfall umfasst insbesondere

  • Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • Die Planung und Regelung der vorweggenommenen Erbfolge

  • Schenkungen auf den Todesfall, zum Beispiel Zuwendungen der Ansprüche an eine Lebensversicherung oder lebzeitig angelegter Sparbücher usw.

  • Errichtung von Vollmachten über den Tod hinaus (damit z. B. der Erbe schon vor Erbscheinerteilung handlungsfähig ist), Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

  • Übergabe von Hausgrundstücken mit und ohne Wohnungsrecht, Nießbrauchsvorbehalt, Pflegeverpflichtung, Leibrentenversprechen, dauernde Last,  Widerrufsvorbehalt, Geschwisterabfindung, Rückforderungsrecht, Prüfung der steuer- und sozialrechtlichen Folgen usw.

Auch nach einem Erbfall können sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen stellen, bei deren Beantwortung und Lösung ich Ihnen umfassend zur Seite stehe. Beispielhaft sind folgende Problemkreise zu nennen:

  •  Auslegung von Testamenten und Feststellung der Erbfolge

  • Beantragung eines Erbscheins und  Vertretung im Erbscheinerteilungsverfahren

  • Geltendmachung von Pflichtteil– und Pflichtteilsergänzungsansprüchen  sowie Vermächtnissen

  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

  • Geschäftsführung durch den vorläufigen Erben

  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

bottom of page